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ESTA Veränderungen

03.02.2016 06:20:24

US-Botschaft und Konsulate in Deutschland:

WASHINGTON –Das US-Zoll- und Grenzschutzamt (U.S. Customs and Border Protection – CBP) heißt jedes Jahr mehr als eine Million Reisende in den Vereinigten Staaten willkommen und setzt sich unter Wahrung der höchsten Standards für Sicherheit und Grenzschutz gleichzeitig für die Erleichterung rechtmäßigen Reisens ein. Dem Gesetz nach können Reisende, die einer der folgenden Kategorien angehören, nicht mehr im Rahmen des Visa Waiver Program (VWP) in die Vereinigten Staaten einreisen:     

-Staatsangehörige von VWP-Ländern, die am 1. März 2011 oder danach in den Irak, den Sudan, nach Iran oder Syrien eingereist sind oder sich dort aufgehalten haben (mit wenigen Ausnahmen bei Reisen zu diplomatischen oder militärischen Zwecken im Auftrag eines VWP-Landes);    
-Staatsangehörige von VWP-Ländern, die außerdem die iranische, irakische, sudanesische oder syrische Staatsangehörigkeit besitzen.

Diese Personen können weiterhin im Rahmen des normalen Einreiseverfahrens ein Visum an der für sie zuständigen US-Botschaft oder dem zuständigen US-Konsulat beantragen. Wenn für eine Reise aus dringenden geschäftlichen, medizinischen oder humanitären Gründen ein Visum für die Vereinigten Staaten benötigt wird, können die US-Botschaften und US-Konsulate Anträge beschleunigt bearbeiten. 

Ab dem 21. Januar 2016 verlieren die aktuellen elektronischen Reisegenehmigungen (Electronic System for Travel Authorizations - ESTA) von Reisenden, die auf früheren ESTA-Anträgen angegeben hatten, dass sie als Doppelstaater die Staatsangehörigkeit eines der vier oben aufgeführten Länder besitzen, ihre Gültigkeit.  Das neue Gesetz sieht vor, dass der US-Minister für innere Sicherheit Ausnahmen von diesen Einschränkungen zulassen kann, wenn es im Interesse der Strafverfolgung oder der nationalen Sicherheit der Vereinigten Staaten liegt. Ob eine Ausnahmegenehmigung erteilt wird, wird im Einzelfall entschieden. Im Allgemeinen können Ausnahmeregelungen auf folgende Reisende angewendet werden:     

-Personen, die im Auftrag internationaler Organisationen, regionaler Organisationen und subnationaler Verwaltungseinheiten im Rahmen ihrer dienstlichen Aufgaben in den Irak, den Sudan, nach Iran oder Syrien gereist sind;    
-Personen, die im Auftrag einer humanitären Nichtregierungsorganisation im Rahmen ihrer dienstlichen Aufgaben in den Irak, den Sudan, nach Iran oder Syrien gereist sind;    
-Journalisten, die zum Zwecke der Berichterstattung in den Irak, den Sudan, nach Iran, oder Syrien gereist sind;    
-Personen, die nach Abschluss des gemeinsamen umfassenden Aktionsplans (Joint Comprehensive Plan of Action) vom 14. Juli 2015 aus rechtmäßigen geschäftlichen Gründen nach Iran gereist sind; und    
-Personen, die aus rechtmäßigen geschäftlichen Gründen in den Irak gereist sind.  

Ob ESTA-Antragsteller eine Ausnahmegenehmigung erhalten, wird, wie bereits erwähnt, im Rahmen des Gesetzes von Fall zu Fall entschieden. Zudem werden wir weiter prüfen, ob und wie Ausnahmegenehmigungen für Doppelstaater mit irakischer, syrischer, iranischer und sudanesischer Staatsangehörigkeit erteilt werden können. 

Alle Reisenden, die darüber benachrichtigt werden, dass sie nicht mehr berechtigt sind, im Rahmen des VWP zu reisen, sind nach wie vor berechtigt, mit einem von einer US-Botschaft oder einem US-Konsulat ausgestellten gültigen Nichteinwanderungsvisum in die Vereinigten Staaten zu reisen. Dafür müssen die Antragsteller vor Einreise in die Vereinigten Staaten einen Gesprächstermin bei einer US-Botschaft oder einem US-Konsulat wahrnehmen und ein Visum beantragen, das in ihren Reisepass einfügt wird. 

Das neue Gesetz stellt kein Reise- oder Einreiseverbot in die Vereinigten Staaten dar, und die große Mehrheit der VWP-Reisenden ist von diesem Gesetz nicht betroffen. 

Für Ende Februar 2016 ist die Veröffentlichung eines aktualisierten ESTA-Antrags mit zusätzlichen Fragen bezüglich der gesetzlich vorgesehenen Ausnahmen für Reisen zu diplomatischen und militärischen Zwecken geplant. 

Informationen zur Beantragung von Visa finden Sie hier: travel.state.gov.  

Inhaber einer aktuellen ESTA-Reisegenehmigung sollten vor Antritt der Reise ihren ESTA-Status auf der Website des CBP überprüfen: esta.cbp.dhs.gov.

Luftfracht in die USA unterliegt neuen Regularien. Die TSA (Transportation Security Administration) fordert eine eindeutige Deklaration des Lieferanten, dass sich die Fracht weder im Ursprung noch in Transfer oder Transit in den Länder Ägypten, Syrien, Somalia und Jemen befunden hat. Wörtlich ist zu dokumentieren:

"(Name of Entity) ____________________________________ has reviewed all available documentation and has determined that none of the cargo being offered in this consignment or consolidation either originated in, transferred from, or transited through any point in Egypt, Syria, Somalia or Yemen."  

Lufthansa Cargo ist momentan die einzige Fluggesellschaft, die über eigene Regularien anbietet, auf diesen Passus zu verzichten. Speditionsverbände haben gegen die kurzfristig umgesetzte Anordnung der US-amerikanischen Behörden protestiert. Das Bundesverkehrsministerium (BMVI) hat dazu bereits in der US-Botschaft in Berlin Konsultationen mit der TSA geführt. Ergebnis offen.


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